Was ist die EU-KI-Verordnung?
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie wurde im August 2024 verabschiedet und soll sicherstellen, dass KI-Systeme in Europa sicher, transparent und ethisch vertretbar eingesetzt werden.
Ziel der Verordnung
Das Hauptziel ist die Förderung einer menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI, die die Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit der Bürger:innen schützt. Gleichzeitig soll Innovation nicht behindert, sondern verantwortungsvoll ermöglicht werden.
Für wen gilt die KI-VO?
Die Verordnung betrifft:
- Anbieter von KI-Systemen (auch außerhalb der EU, wenn deren Systeme in der EU genutzt werden)
- Betreiber und Nutzer von KI-Systemen
- Importeure, Händler und Hersteller, die KI-Systeme in der EU vertreiben oder einsetzen
Risikobasierter Ansatz
Die KI-VO teilt KI-Systeme in vier Risikokategorien ein:
- Unannehmbares Risiko – Verboten
Beispiele: Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, manipulative Systeme - Hohes Risiko – Streng reguliert
Beispiele: KI in Medizin, Justiz, Personalwesen, Kreditvergabe - Begrenztes Risiko – Transparenzpflicht
Nutzer:innen müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren (z. B. bei Chatbots oder Deepfakes) - Minimales Risiko – Keine besonderen Anforderungen
Beispiele: Spamfilter, KI-Effekte in Videospielen
Neue Pflichten für Unternehmen
Ab dem 2. Februar 2025 gelten erste verbindliche Vorschriften:
- Schulungspflicht: Mitarbeitende müssen im Umgang mit KI geschult werden [2]
- Verbot bestimmter KI-Praktiken: z. B. manipulative Systeme oder biometrische Massenüberwachung
- Dokumentations- und Transparenzpflichten für Hochrisiko-KI-Systeme
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Prüfen, ob sie unter die KI-VO fallen
- Schulungen zur KI-Kompetenz einführen
- Interne Richtlinien für den KI-Einsatz entwickeln
- Verantwortlichkeiten und Compliance-Strukturen festlegen